Mitgliedsantrag
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Mitgliedschaft (Satzung der dgv von 1971, §4)
Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können werden:
a) Alle Institutionen (Vereine, Gesellschaften, Körperschaften, Universitätsinstitute und Seminare, wissenschaftliche Forschungsstätten und Archive, pädagogische Anstalten, Museen und Bibliotheken), die eine wissenschaftliche Förderung der Volkskunde anstreben. b) Einzelpersonen, die sich durch wissenschaftliche Tätigkeit auf volkskundlichen oder verwandtem Gebiet ausweisen.
Mitglieder erhalten:
- kostenlos die dgv-Informationen
- Ermäßigung beim Bezug der Zeitschrift für Volkskunde
- Ermäßigung beim Kauf von Publikationen, die von der dgv herausgegeben werden (v.a. Tagungsbände, Internationale Volkskundliche Bibliographie)
- Ermäßigte Tagungsbeiträge
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der Satzung
Mitgliedsantrag (pdf)
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Letzte Änderung: Wednesday, 06-Apr-2005 22:05:57 MEST |
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