Mitgliedschaft

Mitgliedsantrag (pdf)


Mitgliedschaft (Satzung der dgv von 1971, §4)

Ordentliche Mitglieder der Gesellschaft können werden:

a) Alle Institutionen (Vereine, Gesellschaften, Körperschaften, Universitätsinstitute und Seminare, wissenschaftliche Forschungsstätten und Archive, pädagogische Anstalten, Museen und Bibliotheken), die eine wissenschaftliche Förderung der Volkskunde anstreben.
b) Einzelpersonen, die sich durch wissenschaftliche Tätigkeit auf volkskundlichen oder verwandtem Gebiet ausweisen.


Mitglieder erhalten:


Weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der Satzung
Mitgliedsantrag (pdf)


Bankverbindungen:

 


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Letzte Änderung: Wednesday, 06-Apr-2005 22:05:57 MEST  

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